
Tabakanbau in Deutschland: Was Sie über die Tabakpflanze wissen sollten
Ja, in Deutschland ist der Anbau von Tabakpflanzen für den Eigenbedarf grundsätzlich erlaubt. Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Regeln und Einschränkungen, die beim Anbau der Tabakpflanze beachtet werden sollten.
Regelungen für den Anbau von Tabakpflanzen
Die rechtlichen Grundlagen für den privaten Anbau der Tabakpflanze ergeben sich aus dem „Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“. Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt einen allgemeinen Überblick.
Nur für den Eigenbedarf: Der Anbau der Tabakpflanze ist erlaubt, solange er ausschließlich für den privaten Konsum bestimmt ist. Ein Verkauf des selbst angebauten Tabaks ist nicht gestattet.
Anbaumenge: Die Erlaubnis bezieht sich auf eine „gewöhnliche Menge“ – dies bedeutet, dass Sie keine großen Mengen der Tabakpflanze anbauen dürfen, um eine gewerbliche Nutzung zu vermeiden (siehe mehr zu den Mengen unten).
Standort und Anbauzeit: Der Anbau muss auf dem eigenen Grundstück stattfinden und sollte nur zwischen April und September erfolgen. Es ist ratsam, sich über spezifische regionale Vorschriften zum Anbau der Tabakpflanze in Ihrem Bundesland zu informieren.

Wieviel Tabak darf man von der Tabakpflanze anbauen?
In Deutschland gibt es keine genau definierte Obergrenze für die Anzahl von Tabakpflanzen, die für den Eigenbedarf angebaut werden dürfen. Allerdings sehen die Zollbehörden eine Menge von etwa 100 Pflanzen als Schwelle an, ab der der Anbau der Tabakpflanze möglicherweise als gewerblich eingestuft wird. Die Fermentation und Zerkleinerung von etwa 100 Pflanzen ergibt ungefähr 500 Gramm rauchfertigen Tabak – eine nützliche Orientierungsgröße.
Wie bleibe ich rechtlich auf der sicheren Seite beim Anbau der Tabakpflanze?
In den meisten Fällen ist der private Anbau der Tabakpflanze für den Eigenbedarf unproblematisch, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wenn Sie jedoch vorhaben, größere Mengen der Tabakpflanze anzubauen oder den Tabakanbau als langfristiges Projekt zu planen, ist es ratsam, sich über die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.